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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Casa Noraia Studio
Münchhausen&Gottbehüt GbR GbR
Kempener Str. 47
51469, Bergisch Gladbach

§1 ALLGEMEINES

  • 1.) Casa Noraia Studio (nachfolgend CASA genannt) arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens CASA bedarf es insoweit nicht.
  • 2.) Termin- und Preisabsprachen im Rahmen des Mietprozesses sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung von CASA zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens CASA bzw. des AG auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags, der Buchung über das Online- Buchuntstool oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung. Eine Bestätigung per Email ist ausreichend.
  • 3.) Die Preisliste von CASA bzw. die dem Auftrag zugrundeliegende Kostenschätzung ist Bestandteil dieser AGB.
  • 4.) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Bestätigung per Email ist ausreichend.

§2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME, DES STUDIOS SOWIE DER EINRICHTUNG

  • 1.) Generelle Vermietung
    CASA vermietet an den AG die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
  • 2.) Nutzungsrecht
    Dass Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
  • 3.) Leistungsort
    Für alle von CASA zu erbringenden Leistungen befinden sich in den Räumlichkeiten in Bergisch Gladbach. Der AG hat sich auf die Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Räume sowie von Mobiliar und Technik zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel nicht unmittelbar bei Beginn des Mietverhältnisses, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt .
  • 4.) Ursprungszustand nach Beendigung der Vertragsdauer
    Nach Beendigung der Vertragsdauer wird der angemietete Raum Rechnung des AG aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt.
  • 5.) Parken
    Parkplätze sind unmittelbar hinter dem Gebäude am Haupteingang vorhanden. Diese teilen wir uns mit der Firma Bewatec, sollten keine Plätze frei sein, könnt ihr euch an die Hauswand stellen, oder in den umliegenden Straßen Parkplätze finden. Ein fester Anspruch auf Parkplätze besteht, sofern nicht anders vereinbart, nicht.
  • 6.) Equipment
    Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erhält der AG die Möglichkeit, bestehendes, hausinternes Lichtequipment sowie die Musikbox zu nutzen. Dieses Equipment ist Bestandteil der Grundmiete. Eine Garantie auf Verfügbarkeit und über die Funktionstüchtigkeit des im CASA vorhandenen Equipments, kann nicht gegeben werden. Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Dem AG ist es freigestellt eigenes Equipment mitzubrinen und auf eigene Gefahr einzusetzen. Hierbei ist vom AG sicherzustellen, dass die Stromanschlüsse von CASA nicht beschädigt werden.
  • 7.) Anmeldepflicht Tiere
    Der AG ist verpflichtet Tiere, die bei einer Produktion eingesetzt werden oder diese begleiten, zuvor schriftlich oder fernmündlich anzumelden. CASA behält sich vor dem Einsatz der Tiere im Studio zu widersprechen. Auf die Tiere ist während der Mietdauer Acht zu geben und, wenn immer möglich an der Leine zu führen. Die Behebung etwaiger Schäden, die durch die Tiere an den Studioflächen, den Möbeln oder der technischen Einrichtung entstehen, werden durch CASA dem AG in Rechnung gestellt.
  • 8.) Pyrotechnik, Feuer, Wasser
    Der Einsatz von Feuer, Wasser, oder anderen Special-Effects ist nicht gestattet.

§3 INANSPRUCHNAHME SONSTIGER LEISTUNGEN

  • 1.) Heizung
    Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft CASA. Besteht der AG außerhalb der Produktionszeit oder in Sonderfällen auf stärkere Behebung werden die zusätzlichen Kosten gesondert berechnet.

§4 HAFTUND DES AGS UND VERSICHERUNG

  • 1.) Zufälliger Untergang
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übergabe an den AG auf ihn über.
  • 2.) Schadlosigkeit der Mietsache und Gegenstände.
    Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung durch ihn stehen.
  • 3.) Unfallverhütung und Rauchverbot
    Der AG ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Des Weiteren ist der AG für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Räumlichkeiten von Studio verantwortlich.
  • 4.) Anzeigen von Schäden
    Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des AG, sofern dieser den Schaden verursacht hat. Der AG hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden, CASA unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.
  • 5.) Verlust von Gegenständen
    Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von CASA entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
  • 6.) Versicherung
    Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag CASA gegenüber einzustehen hat, ausreichend zu versichern. Insbesondere das Haftungsrisiko gegenüber aller mitwirkenden Personen. CASA ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.

§5 HAFTUNG CASA NORAIA STUDIO

  • 1.) Ausfall oder Störung der Mietsache
    CASA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrage.
  • 2.) Verlust von Gegenständen
    CASA übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen des AG, die sich in den Räumlichkeiten von CASA befinden. Die Aufsichtspflicht gegenüber diesen Gegenständen liegt allein beim AG.
  • 3.) Haftungsausschluss
    Das Betreten und Benutzen der Empore, sowie der Treppe geschieht auf eigene Verantwortung. Trotz des Geländers obliegt die Aufsichtspflicht beim AG. CASA übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden die durch die Nutzung der Empore oder Treppe entstehen. verantwortlich.

§6 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • 1.) Bezahlung
    Alle Zahlungen sind abzugsfrei sofort ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu überweisen. Dies geschieht Vorkasse, nach Buchung.
  • 2.) Rechnungsanerkennung
    Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.
  • 3.) Zahlungsverzug
    Werden Zahlungen nicht innerhalb von 48 Stunden ab Rechnungsdatum geleistet, so wird der gebuchte Termin wieder freigegeben.

§7 BEENDIGUNG DES VERTRAGES

  • 1.) Auflösung Vertragsverhältnis
    CASA ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen CASA zu, wenn der AG die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen von CASA nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens CASA mit angemessener Frist.

§8 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

  • 1.) Recht der Bundesrepublik Deutschland
    Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen CASA und des AG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • 2.) Erfüllungsort
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach. Soweit der AG nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit das Amtsgericht Bergisch Gladbach vereinbart.
  • 3.) Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.